Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Dienstleistungen die durch dogabout angeboten werden.
Die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen ohne vorherige Anerkennung der AGB ist nicht möglich. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Fassung. dogabout ist berechtigt
die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neue Fassung der AGB wird erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam, es sei denn, der/die TeilnehmerIn hat die neue Fassung für laufende
Trainingsgebote akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die Hundeschule der Einbeziehung nicht ausdrücklich
widerspricht.
§2 Vertragspartner und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt Zustande zwischen
Ute Loh dogabout
Garbenteicher Straße 4
35415 Pohlheim
0641-320728870179-7498909
info@dogabout.de
und einem/er Verbraucher:In oder UnternehmerIn.
VerbraucherIn ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können, § 13 BGB.
UnternehmerIn ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
§3 Vertragsgegenstand
1. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Buchungsbestätigung durch dogabout.
2. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss.
Mit Abschluss des Vertrages verpflichten sich die Teilnehmenden zu folgenden Regelungen:
1. Der/Die TeilnehmerIn versichert, dass sein/ihr Hund haftpflichtversichert ist.
2. Der/Die TeilnehmerIn versichert, dass sein/ihr Hund die nötige Impfungen hat. Bei Welpen wird versichert, dass ein altersentsprechender Impfstatus vorliegt.
3. Der/Die Teilnehmerin bestätigt mit seiner/ihrer Buchung das Vorhandensein der Unterlagen aus § 3 Abs. 1–2. Trotzdem hat der/die TeilnehmerIn auf Verlangen der Hundeschule die Police der Haftpflichtversicherung, den Impfpass und die Anmeldebescheinigung vorzuzeigen.
4. Der/Die TeilnehmerIn hat bei der Anmeldung die Pflicht, die Hundeschule über sämtliche im Leben des Hunden bereits
stattgefunden sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren. Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind vor Aufnahme
des ersten Trainingsangebots anzugeben.
5.Mit Vertragsschluss versichert der/die TeilnehmerIn, dass sein/ihr teilnehmender Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
6. Der/Die TeilnehmerIn verpflichtet sich während des Verlaufs eines Trainingsangebots, die Hundeschule sofort über ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall seines/ihres Hundes oder den
Verdacht darauf zu informieren.
7. Eine Teilnahme an den Trainingsstunden mit einem kranken Hund ist nur dann zulässig, wenn der Hund trotz Erkrankung fähig ist, an der gebuchten Dienstleistung teilzunehmen, eine Gefährdung anderer Tiere (insbesondere Ansteckung) ausgeschlossen ist und die Hundeschule einverstanden ist. Die fehlende Gefährdung muss evtl. durch ein tierärztliches Attest gegenüber der Hundeschule nachgewiesen werden.
8. Der/Die TeilnehmerIn darf an den Veranstaltungen vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache mit der Hundeschule nicht mit einer läufigen Hündin teilnehmen.
9. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese in eine andere Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.
10. Raufende Hunde können unter Umständen Spannungen in der Hundegruppe verursachen. Jeder Teilnehmende hat seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herauszunehmen.
11. Motivationsobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen sind in verschlossenen Taschen mitzuführen und insbesondere bei Gruppentraining nur in Absprache oder nach Anweisung der Hundeschule herauszunehmen. Jene Belohnungen sind nur an den eigenen Hund zu geben und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.
12. Das Füttern fremder Hunde ist ohne Erlaubnis des fremden Halters sowie der Hundeschule untersagt.
13. Während der gebuchten Dienstleistung, insbesondere im öffentlichen Raum, hat der Teilnehmende seinen Hund an der Leine zu führen. Das Ableinen des Hundes ist nur nach Rücksprache mit der Hundeschule gestattet.
14. Der/Die Teilnehmende ist im Rahmen des Vertragsverhältnis zur Mitwirkung verpflichtet. Er/Sie wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern der Hundeschule unverzüglich erbringen.
§5 Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Die aktuellen Preise sind auf der Webseite www.dogabout.de einzusehen. Wir behalten uns Preisanpassungen vor.
2. Ist ein Training mit einer Anfahrt durch den/die TrainerIn verbunden, werden Fahrtkosten erhoben. Die Höhe der Fahrtkosten entnehmen Sie bitte den Preisen auf der Webseite.
3. Die Vergütung für die jeweilige Dienstleistung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig.
4. Der/die TeilnehmerIn kann entweder Bar oder auf das in der Rechnung angegebene Konto bezahlen.
5. Bei Buchung eines Seminar, Kurs,Workshop oder Trainings-Paket wird der Betrag sofort nach Eingang der Rechnung fällig. Wird 11 Tage ab der Anmeldung kein Zahlungseingang festgestellt, hat dogabout das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, so dass ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.
8. Rabatte und Gutscheine gelten jeweils nur für den angegebenen Aktionszeitraum. Eine Berücksichtigung nach Ablauf des Aktionszeitraums ist nicht möglich. Eine Auszahlung von Gutscheinen und Rabatten ist ausgeschlossen.
9. Kommt der/die TeilnehmerIn mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.
§6 Rücktritt für Teilnehmende
1. Die Anmeldung zu einer angebotenen Dienstleistung bei dogabout ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
2. Der/Die TeilnehmerIn kann vor Beginn der gebuchten Dienstleistung zurücktreten, ein Rücktritt kann schriftlich oder in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
der Hundeschule. Im Falle eines Rücktritts kann die Hundeschule Ersatz für Aufwendungen verlangen.
Die Stornobedingungen sind wie folgt:
Seminar, Kurs,Workshop:
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet.
Bei Rücktritt unter 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Teilnahmegebühr berechnet.
Einzeltraining:
Bei Rücktritt/ Terminabsage weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 100 % der Gebühren berechnet.
3. Für eine Veranstaltung können gesonderte Stornobedinungen gelten. Diese werden mit der Anmeldung zur Veranstaltung bekannt gegeben. Erfolgt dieses nicht gelten diese Bedinungen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§7 Rücktritt durch dogabout
1. dogabout behält sich vor bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt kann auch kurzfristig am Ort der Veranstaltung erfolgen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Der/die TeilnehmerIn kann einen Ersatztermin beanspruchen oder bekommt die Gebühr erstattet.
Akute Erkrankung der Trainerin: Erkrankt die Trainerin werden die Teilnehmenden, sofern für die Trainerin zumutbar, unverzüglich über den Ausfall informiert und die vereinbarte Dienstleistung abgesagt. Der/Die TeilnehmerIn hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. unzumutbare Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen, Pandemie, Naturkatastrophen) berechtigen die Hundeschule die Dienstleistung oder
Teile davon, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, zu verändern oder abzusagen. Muss die vereinbarte Dienstleistung aufgrund von höherer Gewalt vollständig gestrichen werden hat
der/die TeilnehmerIn einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
In folgenden Fällen ist es der Hundeschule vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen oder Teilnehmer auszuschließen:
Der Hund ist gesundheitlich so eingeschränkt, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das Tierschutzgesetz verstieße.
Wenn der/die TeilnehmerIn übertriebene Härte gegen seinen/ihren eigenen, und/oder andere Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt.
Wenn der/die Teilnehmende sich den Anweisungen der Hundeschule widersetzen und sich nicht an die beschriebenen Verhaltensregeln hält.
Wenn nach § 3 Abs. 4 den geforderten Dokumenten aus § 3 Abs. 1–3 nicht vollständig nachgekommen werden kann.
In diesen Fällen erhält der Teilnehmende keinen Anspruch auf einen Ersatztermin und es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren. Die gebuchte Trainingseinheit ist
im vollen Umfang zu bezahlen.
Die Hundeschule behält sich ferner vor, die Buchung einer Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Vergütung vollständig zurückerstattet.
§8 Versicherungsschutz
1. Der/die Teilnehmerin hat selbst für den Versicherungsschutz sich und den Hund zu sorgen.
§8 Haftung
1.Die Hundeschule haftet gegenüber dem Teilnehmenden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2.Eine Haftung der Hundeschule besteht insbesondere nicht für Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung der vom Teilnehmenden gezeigten und veranlassten Übung sowie für Schäden, die durch die teilnehmenden und/oder begleitende Hunde oder anderen Tiere der Teilnehmenden entstehen.
3. Der/Die TeilnehmerIn haftet für alle von ihm/ihrer oder seinem/ihrem Hund während der stattfinden Dienstleistung verursachten Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.
4. Während der stattfinden Dienstleistung ist den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmende durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisung der Trainerin verursacht, haftet ausschließlich der/die TeilnehmerIn.